Seit 1.1.2015 ist das Energieeffizienzgesetz (EEffG) in Kraft.
Erst nach EU-Rüge und vier Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes nimmt Monitoringstelle ihre Arbeit auf
Wien (OTS) - Die Posse rund um die im Energieeffizienzgesetz verankerte Monitoringstelle ist um einen Nuance reicher: Die Österreichische Energieagentur (AEA) hat auch im zweiten Anlauf den Zuschlag für die Monitoringstelle bekommen. Nach erneuter und kolportiert zugeschnittener Ausschreibung war die AEA -Medienberichten zufolge - diesmal der einzige Bewerber.
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Wer wird wie, direkt oder indirekt, vom EEffG betroffen?
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